Modellflug: Kippt die generelle 100-Meter-Grenze?

BERLIN
Die generelle 100-Meter-Begrenzung für den Modellflug könnte kippen.
Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat auf seiner Sitzung am 22. Februar 2017 den Antrag aus Nordrhein-Westfalen mit großer Mehrheit angenommen. Darin war gefordert worden, die geplante Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten zu korrigieren. Die Empfehlung lautet nun, dass Piloten mit Modellflugzeugen an Plätzen ohne Aufstiegserlaubnis und außerhalb spezieller Modellflugplätze über 100 Meter hoch fliegen dürfen, wenn sie einen besonderen Kenntnisnachweis haben. Der Betrieb von Multicoptern, sogenannten Drohnen, soll aber von der Höhenfreigabe ausgenommen sein. Wie der Kenntnisnachweis erbracht wird, ist noch nicht definiert. Am 10. März wird der Bundesrat über die Verordnung entscheiden. „Diese Regelung entspricht genau dem Vorschlag, den der DAeC am 10. Mai 2016 bei Gesprächen im Verkehrsministerium in Berlin gemacht hat. Wir würden uns freuen, wenn er so umgesetzt wird“, stellt DAeC-Vizepräsident Gunter Schmidt fest. Seit mehr als anderthalb Jahren engagiert sich der DAeC für eine akzeptable Lösung für den Modellflug. Noch im vergangenen November hatten sich die Modellflieger zuversichtlich gezeigt, dass die ein gebrachten Vorschläge in dem Entwurf berücksichtigtwürden. Im Januar wurde dann eine anderslautende Version veröffentlicht, deren Umsetzung für einige Klassen des Modellflugs existenzbedrohlich geworden wären. „Wir haben uns eindringlich an unsere Partner aus der Politik und dem Ministerium gewandt und um Unterstützung gebeten.  Schön, dass die Initiativen Erfolg hatten.“
uk
Quelle: http://www.daec.de/fileadmin/user_upload/newsletter/2017/02/2017_02_DAeC_Newsletter.pdf

Kesselfleischessen 2017

Hallo!

Wie jedes Jahr wollen wir uns auch heuer wieder am Faschingsdienstag (28.02.2017) zum Kesselfleischessen in Herlheim in der Gaststätte Gutbrod treffen.
Die Plätze sind ab 19:00 Uhr reserviert, eine Anmeldung ist nicht erforderlich!

Gruß

Manfred

Eintragung Flugbuch

Hallo Kameraden,

nochmal zur Erinnerung:

Ab drei sich zielgerichtet auf dem Platz befindlichen Personen ist ein Flugleiter einzutragen. Das ist auch schon der Fall, wenn z.B. zwei Piloten anwesend sind, und einer von beiden hat noch eine Person dabei, (Frau, Kind; Oma, Opa…..) die nur zum Zuschauen dabei ist.
Um Unannehmlichkeiten von vorne herein auszuschließen, am Besten immer zwei Personen eintragen, sobald sich mehr als zwei Personen am Platz befinden. Der Flugleiter, insbesondere der Oberflugleiter ist kraft seines Amtes berechtigt ein Nichtbefolgen dieser Eintragungspflicht in angemessener Weise zu ahnden. Hierzu gehört im Extremfall auch ein Flugverbot.
Dem ist in jedem Fall bedingungslos Folge zu leisten.
Das kommt nicht von der Vorstandschaft, das hat uns das Luftamt Nordbayern so auferlegt !

Auszug aus unserer Platz und Flugordnung
„Während des Flugbetriebs vertreten die dienstführenden Flugleiter den Vorstand und haben somit volle Weisungsbefugnis neben dem Vorstand. Den Anweisungen der Flugleiter ist unbedingt Folge zu leisten. Bei mehr als zwei zielgerichtet auf dem Platz anwesenden Personen, wobei es sich um die Modellpiloten, deren Angehörige und sonstige Personen, die zum Gelände gekommen sind, um sich nicht nur kurzzeitig dort aufzuhalten handelt, wird das zuerst angekommene, sachkundige Mitglied Flugleiter. Er kann von einem anderen sachkundigen Mitglied vertreten werden. Beide tragen sich ins Flugbuch mit Uhrzeit ein. Verlässt einer den Platz vorzeitig, ernennt er einen Vertreter. Der Flugleiter hat u.a. dafür zu sorgen, dass sich jeder am Flugbetrieb teilnehmender Pilot ordnungsgemäß
in das Flugbuch mit Angabe des Namens, der Frequenz, Modellbezeichnung, Unterschrift und der Flugzeiten einträgt. Ultraleicht-Piloten müssen darüber hinaus noch Wetter, Muster und Kennzeichen vermerken. Bei motorbetriebenen Modellen und Ultraleicht-Flugzeugen sind jeweils die genaue Start- und Landezeit einzutragen. Bei Modellen ohne Motor genügt neben der o.g. Eintragungen die Zeitangabe der Aufnahme und Beendigung der Teilnahme am Flugbetrieb. Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen und gegebenenfalls ordnend einzugreifen.
Der Flugleiter hat besondere Vorkommnisse im Flugbuch einzutragen und ausgesprochene Flugverbote festzuhalten sowie dem Vorstand unverzüglich zur Kenntnis zu geben.“

Alles auch jederzeit nachzulesen in der Platz und Flugordnung im Schaukasten an der Hütte !!!!

Mit freundlichen Grüßen,
Modellsportgemeinschaft Gerolzhofen e.V.
Wolfgang Riedel
Feuchter Str. 16
90475 Nürnberg
Tel: 0911/830890
mobil: 01712720893
mailto: riedel-wolfgang @t-online.de