Eintragung Flugbuch

Hallo Kameraden,

nochmal zur Erinnerung:

Ab drei sich zielgerichtet auf dem Platz befindlichen Personen ist ein Flugleiter einzutragen. Das ist auch schon der Fall, wenn z.B. zwei Piloten anwesend sind, und einer von beiden hat noch eine Person dabei, (Frau, Kind; Oma, Opa…..) die nur zum Zuschauen dabei ist.
Um Unannehmlichkeiten von vorne herein auszuschließen, am Besten immer zwei Personen eintragen, sobald sich mehr als zwei Personen am Platz befinden. Der Flugleiter, insbesondere der Oberflugleiter ist kraft seines Amtes berechtigt ein Nichtbefolgen dieser Eintragungspflicht in angemessener Weise zu ahnden. Hierzu gehört im Extremfall auch ein Flugverbot.
Dem ist in jedem Fall bedingungslos Folge zu leisten.
Das kommt nicht von der Vorstandschaft, das hat uns das Luftamt Nordbayern so auferlegt !

Auszug aus unserer Platz und Flugordnung
„Während des Flugbetriebs vertreten die dienstführenden Flugleiter den Vorstand und haben somit volle Weisungsbefugnis neben dem Vorstand. Den Anweisungen der Flugleiter ist unbedingt Folge zu leisten. Bei mehr als zwei zielgerichtet auf dem Platz anwesenden Personen, wobei es sich um die Modellpiloten, deren Angehörige und sonstige Personen, die zum Gelände gekommen sind, um sich nicht nur kurzzeitig dort aufzuhalten handelt, wird das zuerst angekommene, sachkundige Mitglied Flugleiter. Er kann von einem anderen sachkundigen Mitglied vertreten werden. Beide tragen sich ins Flugbuch mit Uhrzeit ein. Verlässt einer den Platz vorzeitig, ernennt er einen Vertreter. Der Flugleiter hat u.a. dafür zu sorgen, dass sich jeder am Flugbetrieb teilnehmender Pilot ordnungsgemäß
in das Flugbuch mit Angabe des Namens, der Frequenz, Modellbezeichnung, Unterschrift und der Flugzeiten einträgt. Ultraleicht-Piloten müssen darüber hinaus noch Wetter, Muster und Kennzeichen vermerken. Bei motorbetriebenen Modellen und Ultraleicht-Flugzeugen sind jeweils die genaue Start- und Landezeit einzutragen. Bei Modellen ohne Motor genügt neben der o.g. Eintragungen die Zeitangabe der Aufnahme und Beendigung der Teilnahme am Flugbetrieb. Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen und gegebenenfalls ordnend einzugreifen.
Der Flugleiter hat besondere Vorkommnisse im Flugbuch einzutragen und ausgesprochene Flugverbote festzuhalten sowie dem Vorstand unverzüglich zur Kenntnis zu geben.“

Alles auch jederzeit nachzulesen in der Platz und Flugordnung im Schaukasten an der Hütte !!!!

Mit freundlichen Grüßen,
Modellsportgemeinschaft Gerolzhofen e.V.
Wolfgang Riedel
Feuchter Str. 16
90475 Nürnberg
Tel: 0911/830890
mobil: 01712720893
mailto: riedel-wolfgang @t-online.de

Vereinsinfo Januar

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Modellflugsportfreunde,

im Auftrag des Spartenvorsitzenden Ulrich Braune darf ich Ihnen beigefügt die Vorstands- und Vereinsinfo für den Monat Januar 2017 übermitteln, die Sie bitte gerne vereinsintern (Abteilungsleiter u. a.) auch weiterleiten.

Es handelt sich wie bisher um die monatlichen Informationen für Vorstände und für das Vereinsheim, den Schaukasten und/oder die Vereinshomepage.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Radlbeck

Vereinsinfo_2017-01
Vereinsinfo_2017-01 Jahresbericht Modellflug 2016
Jahresbericht Modellflug 2016