BERLIN
Die generelle 100-Meter-Begrenzung für den Modellflug könnte kippen.
Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat auf seiner Sitzung am 22. Februar 2017 den Antrag aus Nordrhein-Westfalen mit großer Mehrheit angenommen. Darin war gefordert worden, die geplante Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten zu korrigieren. Die Empfehlung lautet nun, dass Piloten mit Modellflugzeugen an Plätzen ohne Aufstiegserlaubnis und außerhalb spezieller Modellflugplätze über 100 Meter hoch fliegen dürfen, wenn sie einen besonderen Kenntnisnachweis haben. Der Betrieb von Multicoptern, sogenannten Drohnen, soll aber von der Höhenfreigabe ausgenommen sein. Wie der Kenntnisnachweis erbracht wird, ist noch nicht definiert. Am 10. März wird der Bundesrat über die Verordnung entscheiden. „Diese Regelung entspricht genau dem Vorschlag, den der DAeC am 10. Mai 2016 bei Gesprächen im Verkehrsministerium in Berlin gemacht hat. Wir würden uns freuen, wenn er so umgesetzt wird“, stellt DAeC-Vizepräsident Gunter Schmidt fest. Seit mehr als anderthalb Jahren engagiert sich der DAeC für eine akzeptable Lösung für den Modellflug. Noch im vergangenen November hatten sich die Modellflieger zuversichtlich gezeigt, dass die ein gebrachten Vorschläge in dem Entwurf berücksichtigtwürden. Im Januar wurde dann eine anderslautende Version veröffentlicht, deren Umsetzung für einige Klassen des Modellflugs existenzbedrohlich geworden wären. „Wir haben uns eindringlich an unsere Partner aus der Politik und dem Ministerium gewandt und um Unterstützung gebeten. Schön, dass die Initiativen Erfolg hatten.“
uk
Quelle: http://www.daec.de/fileadmin/user_upload/newsletter/2017/02/2017_02_DAeC_Newsletter.pdf